Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Beschreibung
Bei «Abobo» handelt es sich um Abonnements, welche vom 1. September bis zum 31. August jedes Jahres, innerhalb der Öffnungszeiten der einzelnen Partnerorte, gültig sind.
Sie können während ihrer Gültigkeitsdauer für den Zutritt zu den in der Abobo-Kulturagenda aufgeführten kulturellen Leistungen/Angebote der Partnerorte genutzt werden. Der Zutritt zu den einzelnen Partnerorten erfolgt nach den jeweiligen Angaben auf der Website der Partnerorte (z.B. Reservation, Tickets, Zutrittsbedingungen).
2. Verkaufsbedingungen
Verkaufszeit
Die «Abobo»-Abonnements werden ausschliesslich ab Juni jedes Jahres über folgende Internetplattform verkauft: www.abobo.ch.
Zahlungsbedingungen
Für den Kauf über die Online-Website (Internet) ist die Bezahlung nur via elektronischem Zahlungssystem möglich (Kreditkarte oder TWINT).
Alterskategorien
Erwachsene: Ab dem vollendeten 26. Altersjahr am Tag des Kaufs. Für die Ausstellung des Abonnements ist das Geburtsdatum massgebend. Personen unter 26 Jahren können das Kultur GA kaufen (www.kulturga.ch).
Preis
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
3. Datenträger (Keycard) für «Abobo»
Die «Genossenschaft Abobo» stellt beim Kauf eines «Abobo» einen Datenträger aus (physische und/oder digitale Karte) und stellt sicher, dass er mit allen Partnerorten kompatibel ist.
4. Rückerstattung
Gekaufte «Abobo» können auf keinen Fall zurückerstattet werden, auch nicht bei Krankheit oder Unfall des Aboinhabers.
Die Inhaber eines «Abobo» werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Abo den Zutritt zu den Ausstellungen/Aufführungen/Performances oder anderen Angeboten der Partnerorte nicht garantiert, insbesondere wenn die Platzzahl an diesen Orten beschränkt ist. Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihnen der Zutritt verweigert wird, weil die maximale Kapazität eines Partnerortes ausgeschöpft ist.
Für die Eröffnung/Durchführung von Ausstellungen/Aufführungen/Performances oder anderen Angeboten der Partnerorte gibt es im Übrigen keine Garantie. Es besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung, insbesondere nicht bei Nichtöffnung, Teilöffnung oder Schliessung eines oder mehrerer Partnerorte.
5. Ersetzen des Datenträgers
Der Datenträger (Keycard) wird nur bei technisch bedingten Leseproblemen kostenlos ersetzt. Der Ersatz von verlorenen oder beschädigten Datenträgern ist kostenpflichtig (Bearbeitungsgebühr CHF 40.00).
6. Vergessenes Abo
Bei vergessenem Abo wird der Datenträger ersetzt (Bearbeitungsgebühr CHF 40.00). Bei der Ausstellung eines Duplikats wird das ursprüngliche Abo automatisch deaktiviert.
7. Kontrolle der Abos
Die Abos sind persönlich und können weder abgetreten noch übertragen werden. Sie dürfen nur von der auf der Karte bezeichneten Person verwendet werden. Jeder Partnerort führt beim Eingang Kontrollen der Abo-Nutzung durch. Bei jeder von einem Partnerort durchgeführten Kontrolle, muss sich der Kunde mit einem amtlichen Dokument ausweisen (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis).
8. Missbräuchliche Verwendung des «Abobo»
Bei Feststellung einer missbräuchlichen Verwendung des «Abobo» wird es sofort eingezogen und ein Beitrag zu den Kontrollkosten von CHF 200.00 erhoben.
Die betrügerische Verwendung wird ebenfalls dem missbräuchlichen Nutzer in Rechnung gestellt.
Der Halter hat seinen Ausweis so aufzubewahren, dass seine missbräuchliche Verwendung durch Dritte, einschliesslich Familienangehörige und Bekannte, verhindert wird. Ausserdem kann ein eingezogenes Abo auf keinen Fall zurückerstattet werden. Der Kauf eines neuen Abos bleibt vorbehalten.
Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung einer Option des «Abobo» bei einem Partnerort, gelten dieselben Bedingungen.
9. Unangemessenes Verhalten
Der Inhaber eines «Abobo» hat die von den einzelnen Partnerorten erlassenen Vorschriften zu befolgen, den Anweisungen ihres Personals zu folgen und sich an die geltenden Gesetzgebungen zu halten.
Inhabern eines «Abobo», die sich nicht an diese Bestimmungen halten, mit ihrem Verhalten gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verstossen oder sich unangemessen verhalten, kann der Zutritt zu einem oder allen Partnerorten vorübergehend oder ständig untersagt werden (Suspendierung/Entzug des Abos).
Die «Genossenschaft Abobo» kann in eigenem Ermessen entscheiden, ob sich der Inhaber eines «Abobo» angemessen oder unangemessen verhält.
Bei unangemessenem Verhalten behält sich die «Genossenschaft Abobo» vor, gegen die betroffenen Personen weitere Sanktionen zu verhängen. Unter anderem kann sie ihnen eine Strafzahlung oder eine allfällige Intervention in Rechnung stellen. Die «Genossenschaft Abobo» behält sich im Übrigen vor, den Rechtsweg zu beschreiten und die betroffenen Personen gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.
10. Umgang mit Personendaten
Die Abo-Inhaber akzeptieren und gestatten den Partnerorten die Bearbeitung der erforderlichen minimalen Personendaten, damit sie die korrekte Verwendung der «Abobo» sicherstellen und ihre Kontrollaufgaben wahrnehmen können.
Genossenschaft Abobo
Rue de Lausanne 45
CH-1950 Sitten
info@abobo.ch